01.01.2008
Wir möchten die Geschäftsbeziehung
zwischen der Webkrebse GmbH, im folgenden den Webkrebsen, und
Ihnen als Kunde im Sinne beider Parteien fair regeln. Spielen Regeln
unserer Vertragspartner im Geschäftsverhältnis eine Rolle, so
geben wir Ihnen gerne Auskunft über die jeweiligen Partner und
die betreffenden Regelungen.
Ihre Geschäftsführung
Frank Beyer, Dorothea
Schäfer
Allgemeine Bedingungen
§1 Geltungsbereich
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen und vorvertraglichen Verhandlungen zwischen den Webkrebsen und deren Kunden.
- Es gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen der Webkrebse. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen benötigen die schriftliche Zustimmung der Webkrebse.
- Eine vertragliche Verpflichtung gehen die Webkrebse nur dann ein, wenn Art und Umfang von Leistung und Gegenleistung beider Seiten schriftlich festgelegt worden sind.
- Die AGB können die Webkrebse über die Mitteilung eines Links bekannt geben, unter dem der Volltext abrufbar ist.
- Änderungen der AGB werden den Vertragspartnern mitgeteilt. Die Zustimmung zu den geänderten AGB gilt als erteilt, wenn der Vertragspartner binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht widerspricht.
- Es gelten die gesetzlichen Regelungen für Widerruf, Haftung, Datenschutz und Gewährleistung.
- Die Geschäftsbeziehungen der Webkrebse unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder eine künftige Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder eine Lücke enthalten oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.
§2 Pflichten der Webkrebse
- Die Webkrebse erbringen die vereinbarten Leistungen gemäß vereinbarter First. Ein vereinbarter Fertigstellungstermin ist nicht verbindlich, sofern Gründe vorliegen, die die Webkrebse nicht überwiegend zu vertreten haben.
- Die Webkrebse behandeln alle zur Verfügung gestellten Daten vertraulich.
- Für Mängel an der Leistung haften die Webkrebse auf Basis der im Pflichtenheft getroffenen Vereinbarungen. Ersatzvornahme, Rücktritt und Schadensersatz kommen erst dann in Betracht, wenn die Webkrebse Nacherfüllung ablehnen oder mindestens zwei Versuche fehlgeschlagen sind.
§3 Pflichten des Kunden
- Der Kunde erstellt ein Pflichtenheft mit einer Beschreibung der zu erfüllenden Leistungen.
- Der Kunde stellt den Webkrebsen alle für die Erbringung der Leistung nötigen Nutzungsrechte und Daten in geeigneter Form zur Verfügung.
- Der Kunde testet die Leistung umfassend spätestens nach Leistungserbringung durch die Webkrebse auf Vollständigkeit und das Vorhandensein offensichtlicher Mängel.
- Der Kunde nimmt nach Fertigstellung die Leistung ab und bestätigt die Abnahme.
Softwareentwicklung
§4 Pflichten der Webkrebse
- Mit der Software erstellen die Webkrebse eine Benutzerdokumentation in geeigneter Form.
- Die Webkrebse überlassen dem Kunden den Quellcode der Software.
- Nach Fertigstellung und Vergütung stellen die Webkrebse die Software auf dem vom Kunden im Pflichtenheft benannten Server zur Verfügung.
§5 Vertragskündigung
Ein Vertrag zwischen einem Kunden und den Webkrebsen kann ordentlich mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
§6 Vergütung
- Nach Abnahme der Leistung stellen die Webkrebse eine Schlussrechnung. Diese ist inner-halb von 10 Werktagen ab Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
- Die Webkrebse sind berechtigt, je nach Projektvolumen dem Kunden in zeitlich angemessenen Abständen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Diese sind innerhalb von 10 Werktagen ab Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
§7 Nutzungerechte
- Die Webkrebse räumen das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die Software zu nutzen. Dies wird erst nach der vereinbarten Vergütung der Leistung wirksam.
- Hinweise auf die Urheberschaft dürfen vom Kunden nicht ohne Zustimmung der Webkrebse entfernt werden. Hierbei behalten sich die Webkrebse Schadenersatzansprüche in Fällen des Missbrauchs vor; dieser Schadenersatzvorbehalt gilt auch für andere Fälle des Missbrauchs.
- Die Nutzungsrechte gelten nur für die unmittelbare Nutzung. Andere Nutzungsformen benötigen die Zustimmung der Webkrebse.
Hosting
§8 Domains
-
Bei der Registrierung und der Pflege von Domains werden die Webkrebse zwischen ihren Auftraggebern und den jeweiligen Vergabestellen als Vermittler tätig.
- Für jede Top-Level-Domain gelten die Vergabebedingungen der jeweiligen Vergabestelle.
- Die Zuteilung und die Freiheit von Rechten Dritter an einer Domain können die Webkrebse nicht garantieren.
- Der Kunde verpflichtet sich zur Mitwirkung.
§9 Hostingpakete
- Das vereinbarte Hostingpaket enthält eine Beschreibung der Leistungen.
- Für die Hostingpakete beziehen die Webkrebse Kapazitäten von Drittanbietern, deren Auswahl den Webkrebsen vorbehalten bleibt.
- Die Datenverkehrskapazitäten, Verfügbarkeiten der Internetpräsenzen und Regelungen zur Verkehrsdatenhaltung sind von den jeweiligen Vertragspartnern vorgegeben.
- Die Verfügbarkeit beträgt unabhängig davon mindestens 99% im Jahresmittel.
- Es können Einschränkungen und Beeinträchtigungen, die außerhalb des Einflusses der Webkrebse und deren Vertragspartner liegen, nicht ausgeschlossen werden.
- Wartungsarbeiten, die die Leistungen vorübergehend beeinträchtigen, sind unvermeidbar und werden möglichst während nutzungsarmer Zeiten durchgeführt.
- Die Webkrebse sind nicht verpflichtet, die Internetpäsenzen auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen.
§10 Pflichten des Kunden
- Der Kunde verwahrt Zugangsdaten sorgfältig und hält sie geheim.
- Systeme und Programme des Kunden auf den Servern der Webkrebse dürfen weder die Sicherheit, die Integrität noch Verfügbarkeit der Systeme beeinträchtigen.
- Der Kunde bietet keine Domains und Inhalte oder Links auf Inhalte zum Abruf an, die gegen gesetzliche Regelungen verstoßen, Rechte Dritter gefährden, extremistisch oder jugendgefährdend sind.
- Die Versendung von SPAM-Mails und Manipulation von Absenderdaten bei E-Mails ist untersagt.
§11 Vergütung
Die vereinbarten Kosten für Hosting sind für die Vertragslaufzeit im Voraus in einem Betrag zahlbar.
§12 Vertragsverlängerung
Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr, solange er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende gekündigt wurde.